Mobilitätsgarantie NRW

Ein Paar vor einem Fahrplan auf dem Gleis

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Bei Verspätungen oder Ausfällen können Fahrgäste seit Anfang 2010 die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder dem Taxi fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Die Fahrten vom PaderSprinter sind von der Mobilitätsgarantie NRW ausgenommen. 

Eine Erstattung können Sie hier bequem online beantragen oder das folgende PDF-Dokument nutzen.

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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