Mobilitätsgarantie NRW

Ein Paar vor einem Fahrplan auf dem Gleis

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Bei Verspätungen oder Ausfällen können Fahrgäste seit Anfang 2010 die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder dem Taxi fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Eine Erstattung können Sie hier bequem online beantragen oder das folgende PDF-Dokument nutzen.

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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