Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck erfüllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs.
Zur Nutzung der unentgeltlichen Beförderung im Personenverkehr ist ein persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke erforderlich. Dieses wird von zuständigen Verwaltungen des Kreises Paderborn und Höxter herausgegeben. Das Beiblatt mit Wertmarke hat nur zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis Gültigkeit, welche gemeinsam bei der Fahrkartenkontrolle im Original vorzuzeigen sind.
Die unentgeltliche Beförderung des schwerbehinderten Reisenden im öffentlichen Personenverkehr gilt in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse.
Eine unentgeltliche Beförderung der Schwerbehinderten in Zügen oder Bussen des Fernverkehrs findet nicht statt. Es bestehen jedoch einzelne Ausnahmen innerhalb von Verkehrsverbünden oder tariflichen Regelungen.
Seit dem 1. September 2011 gewährt die Deutsche Bahn in den Nahverkehrszügen (Produktklasse C) Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregioexpress (IRE) auch außerhalb von Verkehrsverbünden die unentgeltliche Beförderung. Das persönliche Streckenverzeichnis für den 50km-Umkreis ist weggefallen.
Weitere Informationen rund um die Mobilitätsmöglichkeiten und –chancen von Menschen mit Schwerbehinderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten Sie unter www.oepnv-info.de. Die getroffenen Regelungen beruhen auf dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches.
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fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH