JobTicket

Ticket Eigenschaften

Das JobTicket ist ein persönliches Abonnement für Bus und Bahn, welches nicht frei verkäuflich ist, sondern über den Arbeitgeber bestellt werden kann. Es ist ab dem 01.08.2022 ein Produkt des Stammsortiments des WestfalenTarifs.

Logo WestfalenTarif
JobTicket Key Visual Kaufmann
 
Tickettyp Pendlerabo inkl. Freizeitnutzen
Fahrtenanzahl beliebig viele Fahrten im ausgewählten Geltungsbereich
Geltungsdauer gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats

gilt ganztägig

Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate
Übertragbarkeit nicht übertragbar
Personenmitnahme montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahre)
Fahrradmitnahme montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind Fahrrad-Tickets oder Abos notwendig. Maximal ein Fahrrad pro Person.
Erweiterung kombinierbar mit dem Anschluss- Ticket, FahrWeiterTicket Westfalen und EinfachWeiterTicket NRW
1. Klasse- Nutzung Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig
Nachtbuszuschlag nicht zuschlagspflichtig in den Kreisen Paderborn und Höxter
Verkauf kann nur über Arbeitgeber mit einem Kooperationsvertrag mit der VPH bestellt werden
Diese Regelungen gelten generell für den gesamten Raum des WestfalenTarifs:
Kinder Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, fahren kostenlos mit. Sie müssen in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket sein.
Nutzbare Verkehrsmittel alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (S-Bahn, RegionalBahn, Regional-Express)
Nicht gestattet IC/EC, ICE, Schnellbusse mit Tickets der Preisstufen 0, K und 1; für Taxibusse bzw. AST gelten die jeweiligen Bestimmungen
BahnCard 25 / 50 wird nicht anerkannt
Räder Klappräder und E-Tretroller werden zusammengeklappt kostenlos befördert. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des jeweiligen Tickets. Generell gilt: max. ein Fahrrad pro Person.
Hunde Hunde werden kostenlos befördert.

Das JobTicket bietet Inhabern eine Menge Vorteile:


  • Gegenüber einem gewöhnlichen Abonnement, können Sie teilweise deutlich über 50% (je nach Preisstufe und Vertragsgestaltung des Arbeitgebers) sparen und haben zudem eine Preisgarantie bis zum 31.07.2024.
  • Sie können Ihren Geltungsbereich individuell gestalten. Anpassungen, die bis zum 15. des Vormonats bei uns eingehen, können wir jeweils zum Monatsbeginn umsetzen.
  • Sie können mit dem Ticket wochentags ab 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen (NRW) ganztägig Personen oder Fahrräder mitnehmen.
  • Wenn Sie das Auto öfter stehen lassen, leisten Sie damit einen Beitrag zur Klimawende und sparen gleichzeitig Benzinkosten.
  • Sie brauchen keinen Parkplatz mehr zu suchen oder zu bezahlen.
  • Sie brauchen sich nicht mehr über Staus oder lange Wartezeiten an Ampeln ärgern.
  • Durch die Mindestvertragslaufzeit von nur drei Monaten und anschließendem monatlichen Kündigungsrecht, sind Sie nicht lange an Verträge gebunden und können flexibel entscheiden, ob Sie das Ticket weiterhin benötigen.
  • Auf dem Weg zur Arbeit oder Freizeitzielen haben Sie mehr Zeit um Ihr Lieblingsbuch weiter zu lesen, Nachrichten oder Mails bei kostenlosem WLAN (in fast allen Fahrzeugen) zu checken oder einfach ein wenig zu entspannen.

FAQs zum JobTicket

Wo gilt das JobTicket?

Der Geltungsbereich des JobTickets kann individuell gewählt werden. Dazu werden sogenannte „Raumeinheiten“ miteinander kombiniert. Aus der Kombination der Raumeinheiten ergibt sich der jeweilige Geltungsbereich eines JobTickets.

Welche Raumeinheiten/Geltungsbereiche gibt es?

Alle Informationen zu den möglichen Geltungsbereichen finden Sie hier.

Kann ich auch drei Kreise wählen?

Um drei Kreise zu befahren, muss die Preisstufe D (vier Kreise) bestellt werden. Ein vierter, angrenzender Kreis kann dabei frei gewählt werden.

Welche Verkehrsmittel können mit dem JobTicket genutzt werden?

Mit dem JobTicket dürfen alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Der Fernverkehr und private Anbieter sind ausgeschlossen.

Kann das JobTicket auch in der Freizeit genutzt werden?

Innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs kann das JobTicket den gesamten Tag für beliebig viele Fahrten genutzt werden – zur Arbeit, für eine Dienstreise oder in der Freizeit. Zudem können ab 19 Uhr weitere Personen oder Fahrräder mitgenommen werden.

Welche Geltungsdauer hat das JobTicket?

Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats.

Für wie viele Fahrten gilt das JobTicket?

Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs.

Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats .

Kann ich das JobTicket an andere Personen weitergeben?

Das JobTicket ist nicht übertragbar. Es ist ein Ticket, das auf den Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.

Können weitere Personen mitgenommen werden?

Ja, es können bis zu vier Personen (davon max. eine Person ab 15 Jahren) von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig mitgenommen werden.

Können Fahrräder mitgenommen werden?

Anstelle von Personen können von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder oder die Mitnahme vor 19 Uhr sind FahrradTickets oder Abos notwendig. Es gilt: maximal ein Fahrrad pro Person.

Gibt es die Möglichkeit, mit einem Zusatzticket über den jeweils gewählten Geltungsbereich hinauszufahren?

Das JobTicket kann mit dem AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen oder dem EinfachWeiterTicket NRW kombiniert werden. Hiermit sind Fahrten über den ursprünglichen Geltungsbereich möglich.

Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.

Was gilt für die 1. Klasse?

Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.

Wo bekomme ich Informationen zu meiner Fahrt mit Bus und Bahn?

Die Fahrplanauskunft gibt Informationen zu Fahrten mit Bus und Bahn. Dazu sind Start und Ziel einzugeben, worauf verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können angeklickt werden, worauf Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen erscheinen.

Dieselbe Auskunft können Sie auch mobil in der "fahr mit" - App abrufen.

Auskünfte und Fahrpläne erhalten Sie auch telefonisch sowie persönlich in der "fahr mit" - mobithek.

Wenn Sie den Fahrplan zu einer konkreten Linie suchen, finden Sie diesen hier.

Muss ich bei der Ticketkontrolle neben dem JobTicket weitere Dokumente vorzeigen?

Da das JobTicket auf einen Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist, muss ggf. bei der Ticketkontrolle zusätzlich ein amtliche Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Was muss ich bei der Ticketnutzung beachten?

Das JobTicket darf nicht laminiert werden. Die Tickets bestehen aus speziellem Papier und verfärben sich durch die Hitze beim Laminieren. Zudem sollte das Ticket möglichst nicht gefaltet werden. In den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen gibt es Tickethüllen zum sicheren Aufbewahren des JobTickets.

Wer ist berechtigt das JobTicket zu bestellen?

Alle Mitarbeitenden eines Unternehmens können ein JobTicket bestellen.

Wo kann das JobTicket bestellt werden?

Um das JobTicket anzubieten, müssen Unternehmen einen Kooperationsvertrag mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH abschließen. Wer in Folge dessen in Ihrem Unternehmen zuständig für die Bestellungen ist, müssen Sie intern erfragen.

Welche Angaben werden bei einer Bestellung benötigt?

  • Arbeitgeber (inkl. Interner Ansprechpartner für das JobTicket, Telefonnummer, E-Mail / kann vom Arbeitgeber vorausgefüllt werden)
  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefonnummer (Für mögliche Rückfragen zu der Bestellung)
  • optional E-Mail (Für mögliche Rückfragen zu der Bestellung)
  • Monat/Jahr des Abo-Beginns
  • gewünschter Geltungsbereich (Wahl der Preisstufe sowie Bennenung der Stadt/Gemeinde, der Städte/Gemeinden, des Kreises, der Kreise)
  • Starthaltestelle (Haltestelle, an der Sie in der Regel von zu Hause kommend einsteigen)
  • Angaben zu Kontaktoptionen

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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