Das JobTicket ist ein persönliches Abonnement für Bus und Bahn, welches nicht frei verkäuflich ist, sondern über den Arbeitgeber bestellt werden kann.
Tickettyp | Pendlerabo inkl. Freizeitnutzen |
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Fahrtenanzahl | beliebig viele Fahrten im ausgewählten Geltungsbereich |
Geltungsdauer | gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats |
gilt ganztägig | |
Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate | |
Übertragbarkeit | nicht übertragbar |
Personenmitnahme | montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahre) |
Fahrradmitnahme | montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind Fahrrad-Tickets oder Abos notwendig. Maximal ein Fahrrad pro Person. |
Erweiterung | kombinierbar mit dem Anschluss- Ticket, FahrWeiterTicket Westfalen und EinfachWeiterTicket NRW |
1. Klasse- Nutzung | Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig |
Nachtbuszuschlag | nicht zuschlagspflichtig in den Kreisen Paderborn und Höxter |
Verkauf | kann nur über Arbeitgeber mit einem Kooperationsvertrag mit der VPH bestellt werden |
Diese Regelungen gelten generell für den gesamten Raum des WestfalenTarifs: | |
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Kinder | Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, fahren kostenlos mit. Sie müssen in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket sein. |
Nutzbare Verkehrsmittel | alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (S-Bahn, RegionalBahn, Regional-Express) |
Nicht gestattet | IC/EC, ICE, Schnellbusse mit Tickets der Preisstufen 0, K und 1; für Taxibusse bzw. AST gelten die jeweiligen Bestimmungen |
BahnCard 25 / 50 | wird nicht anerkannt |
Räder | Klappräder und E-Tretroller werden zusammengeklappt kostenlos befördert. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des jeweiligen Tickets. Generell gilt: max. ein Fahrrad pro Person. |
Hunde | Hunde werden kostenlos befördert. |
Der Geltungsbereich des JobTickets kann individuell gewählt werden. Dazu werden sogenannte „Raumeinheiten“ miteinander kombiniert. Aus der Kombination der Raumeinheiten ergibt sich der jeweilige Geltungsbereich eines JobTickets.
Alle Informationen zu den möglichen Geltungsbereichen finden Sie hier.
Um drei Kreise zu befahren, muss die Preisstufe D (vier Kreise) bestellt werden. Ein vierter, angrenzender Kreis kann dabei frei gewählt werden.
Mit dem JobTicket dürfen alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Der Fernverkehr und private Anbieter sind ausgeschlossen.
Innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs kann das JobTicket den gesamten Tag für beliebig viele Fahrten genutzt werden – zur Arbeit, für eine Dienstreise oder in der Freizeit. Zudem können ab 19 Uhr weitere Personen oder Fahrräder mitgenommen werden.
Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats.
Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs.
Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats .
Das JobTicket ist nicht übertragbar. Es ist ein Ticket, das auf den Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.
Ja, es können bis zu vier Personen (davon max. eine Person ab 15 Jahren) von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig mitgenommen werden.
Anstelle von Personen können von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder oder die Mitnahme vor 19 Uhr sind FahrradTickets oder Abos notwendig. Es gilt: maximal ein Fahrrad pro Person.
Das JobTicket kann mit dem AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen oder dem EinfachWeiterTicket NRW kombiniert werden. Hiermit sind Fahrten über den ursprünglichen Geltungsbereich möglich.
Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.
Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.
Die Fahrplanauskunft gibt Informationen zu Fahrten mit Bus und Bahn. Dazu sind Start und Ziel einzugeben, worauf verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können angeklickt werden, worauf Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen erscheinen.
Dieselbe Auskunft können Sie auch mobil in der „fahr mit“ - App abrufen.
Auskünfte und Fahrpläne erhalten Sie auch telefonisch sowie persönlich in der „fahr mit“ - mobithek.
Wenn Sie den Fahrplan zu einer konkreten Linie suchen, finden Sie diesen hier.
Da das JobTicket auf einen Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist, muss ggf. bei der Ticketkontrolle zusätzlich ein amtliche Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Das JobTicket darf nicht laminiert werden. Die Tickets bestehen aus speziellem Papier und verfärben sich durch die Hitze beim Laminieren. Zudem sollte das Ticket möglichst nicht gefaltet werden. In den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen gibt es Tickethüllen zum sicheren Aufbewahren des JobTickets.
Alle Mitarbeitenden eines Unternehmens können ein JobTicket bestellen.
Um das JobTicket anzubieten, müssen Unternehmen einen Kooperationsvertrag mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH abschließen. Wer in Folge dessen in Ihrem Unternehmen zuständig für die Bestellungen ist, müssen Sie intern erfragen.
"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn
Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
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fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH