Teil A - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH für den Ticketkauf über die "fahr mit" - App

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Abtretungsanzeige

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Tickets des Westfalentarifes der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH, Geschäftsführer Bernd Schulze-Waltrup, Rolandsweg 80, 33102 Paderborn (im folgenden VPH genannt) über die Mobile-App der VPH (im Folgenden „OnlineTicket“).

  2. Die Vertragspartner für das OnlineTicket sind der Kunde/die Kundin und die VPH.

  3. Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils mit dem OnlineTicket genutzt wird. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten.

  4. Die VPH bedient sich zur Abwicklung des OnlineTicketerwerbs des IT-Dienstleisters Mentz GmbH, Grillparzerstrasse 18, 81675 München (im Folgenden „Mentz“) und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (im Folgenden „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt (vgl. die Datenschutzbestimmungen („fahr mit“ - App, kostenlos abrufbar unter https://www.fahr-mit.de/fahr-mit/datenschutz.php).

  5. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen OnlineTickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen.

  6. Soweit es in diesen AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten nachrangig die Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“ (siehe Kapitel 3.5 „Tickets zum Selbstausdruck (Online-Ticket) und Handy-Ticket“) und die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (beides unter https://www.westfalentarif.de/de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ kostenlos abrufbar sowie bei den Verkehrsunternehmen kostenlos einsehbar) sowie die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in der genannten Reihenfolge.

2. Registrierung (Kundenkonto) und Aktualisierung der Kundendaten

  1. Um ein OnlineTicket erwerben zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der Mobile-App der VPH registrieren:
    • Name und vollständige Adresse
    • Geburtsdatum
    • E-Mail-Adresse
    • ggfs. Mobilfunknummer (im Falle Mobile-App)
    • Vergabe eines persönlichen Passwortes
    • Gewünschte Zahlungsart
    • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
    • Kreditkartendaten (im Fall Kreditkartenverfahren)
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich im Ticketshop oder der Mobile-App der VPH entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Aktualisierungspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen für den Forderungseinzug zu belasten.

  3. Im Rahmen der Registrierung und der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist die VPH berechtigt Auskünfte über die Bonität des Kunden und des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen.

3. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Kunde kann ein OnlineTicket nur nach vorheriger Registrierung (vgl. Ziff. 2 Abs. 1) in der Mobile-App der VPH erwerben.

  2. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot für den Erwerb eines OnlineTickets ab, indem er in der Mobile-App am Ende des Bestellvorgangs den „Kaufen“-Button betätigt. Eine Pflicht der VPH zum Abschluss des Vertrages über den Erwerb des OnlineTickets ergibt sich hieraus nicht.

  3. Die Abgabe des Angebots kann jedoch nur erfolgen, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch diese mit einbezieht.

  4. Eingabefehler kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der zusammenfassenden Übersichtsseite vor Abgabe seines Angebots einsehen.

  5. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. B. E-Mail) als Vertragsbestätigung der VPH.

  6. In der Vertragsbestätigung gem. Ziff. 3 Abs. 5 wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Kaufbestätigung und diesen AGB) dem Kunden von der VPH auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Davon abgesehen wird dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich gemacht. Der Vertragstext wird von der VPH unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

  7. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4. Kündigung des Kundenkontos

  1. Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber der VPH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an kontakt@fahr-mit.de oder schriftlich (Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH, Rolandsweg 80, 33102 Paderborn) kündigen.

  2. Die VPH kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail (an die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse) durch ordentliche Kündigung, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, kündigen.

  3. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter OnlineTickets) bleiben von der Kündigung unbenommen.

5. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht

  1. Dem Kunden stehen weder ein Widerrufs-, noch ein Rückgaberecht für erworbene OnlineTickets zu. Dies ergibt sich aus § 312 Absatz 2 Nr. 5 BGB. Nach dieser Vorschrift sind bei Verträgen über die Beförderung von Personen (dazu zählt auch das OnlineTicket) die Regelungen zum Fernabsatzvertrag mit seinem Widerrufsrecht ausgeschlossen.

  2. Gemäß den Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“ (vgl. Ziff. 1 Abs. 6) sind Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Online- und Handy-Tickets ausgeschlossen.

6. Ticketerwerb, Entgelt und Nutzung

  1. Der Kunde muss für die Nutzung des OnlineTickets die dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben (Vertragsschluss gem. Ziff. 3 Abs. 5 erforderlich) und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Wird das OnlineTicket erst im Verkehrsmittel erworben, gilt die jeweilige Fahrt als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zu entrichten ist. Die Höhe des EBE-Betrages ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (vgl. Ziff. 1 Abs. 6).

  2. Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung für den Erwerb des OnlineTickets ist sofort fällig.

  3. Die beim Erwerb des OnlineTickets entstehenden Übertragungskosten des Internetproviders oder Mobilfunkanbieters trägt der Kunde.

  4. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag bei Mentz maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt.

  5. Das OnlineTicket ist personenbezogen und nur in Verbindung mit einem Kontrollmedium zur Identifikation (Personalausweis, Reisepass, EC- oder Kreditkarte) gültig.

  6. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem Vertrag und ist für den Kunden vor Abgabe seines Angebotes auf einer Übersichtsseite zu sehen; es gelten die gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs (vgl. Ziff. 1 Abs. 6). Zusätzlich können ggf. Gebühren durch Zahlungsstörungen gem. Ziff. 2 Abs. 2 entstehen.

  7. Die Zahlung des Entgelts und der ggf. angefallenen Gebühren hat an LogPay zu erfolgen, an das die VPH ihre Forderungen verkauft und abtritt (vgl. Ziff. 1 Abs. 5).

  8. Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise. Die Angabe erfolgt in Euro und inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  9. Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät und das Kontrollmedium (vgl. Ziff. 6 Abs. 5) sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.

  10. Der Kunde ist für die Lesbarkeit des Tickets sowohl auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät, als auch in Papierform verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Kontrollmediums (vgl. Ziff. 6 Abs. 5).

  11. Kann der Kunde den Nachweis des OnlineTickets und des Kontrollmediums (vgl. Ziff. 6 Abs. 5) bei einer Ticketkontrolle nicht erbringen, (z.B. infolge eines unlesbaren geknickten Barcode oder einem leeren Akkus etc.), so ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des Westfalentarifs (vgl. Ziff. 1 Abs. 6).

  12. Der Kunde kann bis zu fünf zeitgleich gültige OnlineTickets erwerben. Dafür ist die Angabe des Vor- und Nachnamens sowie das Geburtsdatum dieser weiteren Person/en notwendig. Personen, für die ein Ticket mit erworben wurde, müssen gemeinsam mit dem/der Käufer/Käuferin im Bus/in der Bahn fahren.

  13. Tickets aus dem elektronischen Vertriebskanal sind nicht übertragbar.

7. Zahlverfahren und Abrechnung

  1. Der Kunde kann für Bestellungen von OnlineTickets zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
    • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
    • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)

  2. Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.

a) Allgemeines zum Forderungseinzug
Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Erwerb des OnlineTickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (im Folgenden „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Login-Bereich des Ticketshops und der Mobile-App der VPH und nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

b) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

  1. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes OnlineTicket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

  2.  Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Ticketshop oder der Mobile-App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Vertragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

  3. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

  4. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister von LogPay und LogPay erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

c) Zahlung per Kreditkarte

  1. Die Abrechnung der durch den Kunden erworbenen OnlineTickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

  2. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
    • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
    • Nummer der Kreditkarte
    •  Ablaufdatum der Kreditkarte
    • CVC-Code der Kreditkarte

    und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.

  3. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

  4. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

  5. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

  6. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung durch LogPay über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

  7. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Erwerb von OnlineTickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde in der Umsatzübersicht (vgl. Ziff. 7 lit. a)) einsehen und abrufen.

d) Zahlung per PayPal

  1. In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bieten wir Ihnen die Zahlungsoptionen über PayPal an. Weitere Hinweise erhalten Sie auch bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellvorgang.
  2. Um den Rechnungsbetrag über die Zahlungsoption PayPal bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.

8. Gewährleistung

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Haftung

  1. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der VPH, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

  3. Zum Erwerb eines OnlineTickets ist es erforderlich, dass der Kunde technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einsetzt. Weder die VPH, noch LogPay oder Mentz übernehmen für die vom Kunden eingesetzten Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege und andere Dienstleistungen Dritter eine Gewährleistung oder Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets oder Fehler beim Ausdruck des Tickets übernehmen weder die VPH, noch LogPay oder Mentz die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.

10. Sorgfaltspflicht des Kunden, Sperrungen

  1. Das persönliche Passwort für den Login-Bereich (vgl. Ziff. 2 Abs. 1) ist vom Kunden geheim zu halten.

  2. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Benutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unmittelbar bei der VPH und LogPay anzugeben.

  3. Stellt die VPH, LogPay oder Mentz einen Missbrauch des Benutzerkontos des Kunden fest, wird für den Kunden die Nutzung des Ticketshops und der Mobile-App sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die unter dem Benutzerkonto des Kunden erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst, es sei denn die Sperrung erfolgte von der VPH, LogPay oder Mentz in schuldhaft verspäteter Weise.

  4. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Kunde für den Erwerb weiterer OnlineTickets gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch LogPay über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Kunden zukommen.

11. Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten ("OS-Plattform") geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die entsprechende Korrespondenz mit der VPH ist über die E-Mail-Adresse kontakt@fahr-mit.de zu führen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die VPH weder bereit noch verpflichtet.

12. Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der VPH auf einen Dritten übertragen.

  2. Die VPH ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten – neben der Abtretung an LogPay, gem. Ziff. 2 Abs. 5 – auch ohne die Zustimmung des Kunden auf einen Dritten, der nicht LogPay ist, zu übertragen, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung auf einen Dritten, der nicht LogPay ist, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

  3. Sollten einzelne der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

  4. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

  5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der VPH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

  6. Die Vertragssprache ist deutsch.

Teil B - Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von eTickets des eTarifs (streckenbezogener Tarif) über die fahr-mit App.

1. Allgemeines

  1. Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über die "fahr mit" - App.

  2. Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden ausgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.

    Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die
    • Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
    • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
    • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt),
    • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (Westfalen eTarif) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe (nachfolgend ZWL genannt)
    • sowie die Tarifbestimmungen des Verbünde übergreifenden eTarif NRW in der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter Downloads abrufbar sind.

      Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, ZWL) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 5 (Teil B) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.
  3. Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.

2. Vertragsschluss / Kundeninformationen bei Erwerb eines eTickets

  1. Die über die fahr-mit App angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

  2. Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.

    Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedinungen sowie die Datenschutzerklärung. Im daraufhin angezeigten Pop-up-Fenster gibt der Kunde durch den Klick auf den „Bestätigen-Button“ eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.

  3. Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird durch die VPH durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 5 (Teil B) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.

  4. Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig er-hält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse mit der ihm Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.

5. Berechnung des Ticketpreises beim eTicket

  1. Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 5 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.

  2. Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt-strecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.

  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.

  4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auf-fallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.

  5. Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 3 Abs. 2 (Teil B) stehenden Link einzusehen sind.

  6. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind Teil C der Datenschutzerklärung zur App zu entnehmen und hier einsehbar.

6. Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets

  1. Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.

  2. Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite der App mit einem Klick auf den Button „Mein Ticket“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Der Barcode kann alternativ unter dem Menüpunkt „Tickets“ mit Klick auf den Button „Aktuell gültig“ aufgerufen werden. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 3 Abs. 2 (Teil B) genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.

  3. Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.

  4. Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrt-antritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden.

  5. Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zu-nächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.

  6. Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.

7. Stornierung und Erstattung beim eTicket

  1. Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch je-derzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.

  2. Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice der VPH textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.

  3. Die VPH hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die VPH auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.

  4. Sofern die VPH aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die VPH auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

Teil C - Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Erwerb des Deutschlandtickets.

1. Allgemeines

  1. Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb des Deutschlandtickets über die "fahr mit" – App oder über die Webseite der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH.
    Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt ab dem 1. Mai 2023.
    Diese Bedingungen gelten für den Erwerb mit der „fahr mit“ App ergänzend und vorrangig zu Teil A der AGB.

2. Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich

  1. Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Dies schließt im Ausland liegende Geltungsbereiche mit ein, soweit das eigene Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich aufgrund entsprechender Vereinbarung auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Zum ÖPNV gehört die Beförderung mit Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungs- gesetzes sowie mit Kraftfahrzeugen im Liniennahverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG. Liniennahverkehre nach § 43 PBefG fallen insoweit unter den Geltungsbereich, sofern sie gemäß § 2 Absatz 4 PBefG allgemein zugänglich sind.
  2. Das Deutschlandticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
  3. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem Deutschlandticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Regelungen (z.B. im Rahmen von Integrationskonzepten) werden im Geltungsbereich des Deutschlandtickets für den Schienenverkehr bekannt gegeben.
  4. Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Fahrgastes beinhaltet. Dieser Fahrausweis wird in Form einer Chipkarte und als Handyticket ausgegeben. Wenn das Deutschlandticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitgestellt wird, gilt ein digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) vorläufig bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung des digitalen Tickets, längstens bis zum 31.12.2023. Ein als Papierticket ausgegebenes Deutschlandticket gilt für maximal einen Kalendermonat. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
  5. Das Deutschlandticket beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren.
  6. Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich.
  7. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkartenangebot zu erwerben, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.
  8. Für die Mitnahme eines Hundes ist ein reguläres Fahrkartenangebot zu erwerben, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
  2. Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.
  3. Neben der monatlichen Kündbarkeit kann in Verbindung mit anderen Produkten im Bereich des Personenverkehrs auch eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten werden.

4. Beförderungsentgelt

  1. Der Preis für das Deutschlandticket im Abonnement beträgt 49,00 EUR pro Monat bei monatlicher Zahlung. Eine jährliche Zahlung des zwölffachen Monatsbetrages kann angeboten werden.
  2. Bei Verkehren, die nur auf Anforderung verkehren (z. B. On-demand-Verkehr, Anruf-Sammeltaxi, Ruf- bus) sowie bei täglich verkehrende Eisenbahnen mit besonderen Betriebsformen (z. B. Schmalspur- bahnen mit Dampftraktion) kann ein Zuschlag nach den örtlichen Tarifbestimmungen erhoben.

5. Jobticket

  1. Das Deutschlandticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden.
  2. Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, sofern deren Arbeitgeber mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.
  3. Der Fahrpreis für das Deutschlandticket als Jobticket ist der Fahrpreis nach Abschnitt 4 abzüglich 5% Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket leistet, der mindestens 25% des Fahrpreises gemäß Abschnitt 4 beträgt.

6. Fahrgastrechte

Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandtarif- verbund.de.

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

Alle Aktionen und Neuigkeiten auch auf unseren Social Media Kanälen:

Instagram Icon
FB Icon