JobTicket

Vertragspartner werden

Das JobTicket Westfalen ist ein Produkt des WestfalenTarifs und ein günstiges Abonnement für Bus und Bahn, das Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter bestellen. Um das JobTicket in Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde oder Ihrer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzubieten, schließen Sie einen Kooperationsvertrag mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) ab.

Der Vertragsabschluss für das JobTicket Westfalen ist ab einer Mindestabnahmemenge von fünf JobTickets möglich, für das Deutschland-JobTicket bereits ab einem Ticket. Berechtigt sind hierbei alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Wir stellen Ihnen gerne Info- und Werbematerial zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter für das JobTicket zu begeistern. Wenn sich unter Ihren Mitarbeitern bereits Besitzer eines AzubiAbos Westfalen befinden, so werden diese der Mindestabnahmemenge angerechnet. Auch Deutschlandtickets können bei der Variante mit Arbeitgeberzuschuss hinzugerechnet werden. Bestehende "fahr mit" - Abonnements Ihrer Mitarbeiter können kurzfristig gekündigt werden, wenn dafür JobTickets in Anspruch genommen werden.

Sie möchten zusätzlich das Deutschland-JobTicket anbieten oder komplett wechseln?

 

Sie können das JobTicket Westfalen mit oder ohne einen Arbeitgeberzuschuss anbieten. Ein Bezug verschiedener Varianten für Teile der Mitarbeitenden ist nicht möglich. Das Deutschland-JobTicket ist ausschließlich mit einem Zuschuss von mindestens 14,50 Euro je Ticket erhältlich, die VPH übernimmt 2,90 Euro, sodass der Preisvorteil beim Mitarbeiter bei mindestens 30 Prozent im Vergleich zum regulären Deutschlandticket liegt. Bei der Variante mit Arbeitgeberzuschuss des JobTickets Westfalen müssen Sie mindestens 16 Euro pro Ticket übernehmen. Ihr Zuschuss ist seit 2019 nach EStG §3 Nr. 15 steuerfrei. Zusätzlich gewähren wir bei der JobTicket Westfalen-Variante einen Nachlass von 9 Euro je Ticket. Somit erhalten Ihre Mitarbeiter das JobTicket Westfalen mit einem Rabatt von mindestens 25 Euro. Bei der Variante ohne Arbeitgeberzuschuss entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Das JobTicket Westfalen ist in verschiedenen Preisstufen, für diverse Geltungsbereiche und ganztägig für beliebig viele Fahrten gültig. Zudem können Mitarbeiter ab 19 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen weitere Personen oder Fahrräder mitnehmen. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer profitieren hierbei von zahlreichen Vorteilen. Das Deutschland-JobTicket gilt bundesweit im Nahverkehr, allerdings ohne Mitnahmeregelungen.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in den Kreisen Paderborn oder Höxter
  • Mindestabnahme von fünf JobTickets Westfalen (inkl. AzubiAbos Westfalen und JobTickets NRW)
  • Kooperationsvertrag mit der VPH
  • Entscheidung für die Variante mit Zuschuss von mindestens 16 € oder ohne Zuschuss
  • Deutschland-JobTicket mit Zuschuss von mindestens 14,50 € ab einer Person im Unternehmen

Ihre Vorteile

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Klimafreundlichere Mitarbeitermobilität
  • Starkes Argument beim Employer Branding
  • Parkplatzeinsparung
  • Steuerfreier Zuschuss möglich (nach EStG §3 NR.15)
  • Sparen bei der Fahrtkostenerstattung                                                      
 

Was passiert nach dem Kooperationsvertrag?

Sie bestellen die JobTickets für Ihre Mitarbeiter bei uns. Wir senden Ihnen diese zu und Sie verteilen die Tickets an die entsprechenden Mitarbeiter. Die JobTickets rechnen wir monatlich zu Beginn des Monats per Sammelrechnung ab, somit können Sie die offenen Beträge über die Lohn-/Gehaltsabrechnung mit Ihren Mitarbeitenden verrechnen. Für Bestellungen, Änderungen und Kündigungen stellen wir Ihnen Formulare bereit.

Bei Fragen oder Anmerkungen zu Ihrem Vertrag, Tarifbestimmungen, Bestellungen, Änderungen, Kündigungen oder der Abrechnung wenden Sie sich gerne an info@vph.de oder rufen Sie uns unter 05251 390660 an.

Was tun Sie

  • Ihre Mitarbeiter mit dem bereitgestellten Informations- und Werbematerial vom JobTicket begeistern
  • Verwalten und Weiterleiten von Bestellungen, Änderungen und Kündigungen Ihrer Mitarbeiter
  • Verteilen der von Ihnen bestellten JobTickets
  • Begleichen der gebündelten Rechnung sowie Abrechnung mit Ihren Mitarbeitern (meist über die Lohnbuchhaltung)
  • Profitieren von entspannteren Mitarbeitern

Was tun wir

  • Bereitstellung von Informations- und Werbematerial für Mitarbeiter
  • Bereitstellung von Bestell-, Änderungs- und Kündigungsformularen
  • Zusendung aller bestellten JobTickets (gebündelt)
  • Rechnungsstellung aller bestellten JobTickets als Sammelrechnung
  • Beratung und Hilfestellung bei Fragen, Anliegen und Anmerkungen                                               
 

Was muss ich tun, um meinen Mitarbeitern JobTickets anzubieten?

Die Voraussetzung für das Anbieten von JobTickets ist ein Kooperationsvertrag mit der VPH. Um diesen Vertrag abzuschließen, senden Sie uns eine Mail an info@vph.de oder rufen Sie uns unter 05251 390660 an. Sie benötigen einen Sitz oder eine Niederlassung in den Kreisen Paderborn oder Höxter.

Wie viel kosten JobTickets?

Für Sie als Unternehmen kosten die JobTickets zunächst einmal nichts. Wenn Sie sich für die Variante mit Zuschuss entscheiden, müssen Sie beim Deutschland-JobTicket mindestens 14,50€ oder beim JobTicket Westfalen mindestens 16€ übernehmen. Nach oben ist der Arbeitgeberzuschuss nicht begrenzt. Die Kosten für Ihre Mitarbeiter können Sie den Preislisten entnehmen.

Kann ich zwischen den beiden Varianten (mit und ohne Arbeitgeberzuschuss) wechseln?

Sie können einmal pro Jahr, nach Abstimmung mit uns, zwischen den beiden Varianten des JobTickets Westfalen wechseln.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich oder meine Mitarbeiter Fragen haben?

Fragen bezüglich des Vertrags, der Tarifbestimmungen, der Abrechnung, der Bestellungen, Änderungen oder Kündigungen senden Sie bitte an info@vph.de senden oder rufen Sie uns unter 05251 390660 an. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter Fragen zu Verbindungen, Geltungsbereichen, Preisstufen, Mitnahmeregeln oder Ticketeigenschaften haben, können Sie sich gerne an die „fahr mit“ - mobithek unter 05251 2930400 wenden.

Wer ist berechtigt das JobTicket zu bestellen?

Alle Mitarbeitenden eines Unternehmens können ein JobTicket bestellen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Entweder zahlen Sie via SEPA-Lastschriftmandat, oder wir erstellen monatlich eine Sammelrechnung über alle ausgestellten JobTickets, die Sie als Arbeitgeber treuhänderisch bezahlen. Der entsprechende Betrag für das JobTicket kann über die Lohnbuchhaltung eingezogen werden.

Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich bei einem Zuschuss zum JobTicket?

Zuschüsse zum Jobticket können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, die seit dem Jahr 2019 nach EStG §3 NR.15 geregelt sind. Eine pauschale Aussage zum Steuervorteil für alle Unternehmen ist nicht machbar, zudem kann über die Verkehrsunternehmen keine juristische Beratung zum Steuerrecht erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb für alle steuerrechtlichen Fragen zum Arbeitgeberzuschuss an Ihre interne Personal- und Rechtsberatung oder an einen Steuerberater, um zu prüfen, welche Möglichkeiten es in Ihrem Unternehmen gibt.

Können auch Beamte einen Zuschuss zum JobTicket bekommen?

Da es sich bei dem Zuschuss zum JobTicket um einen freiwilligen, zweckgebundenen Zuschuss zu den Kosten für Fahrten mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Dienststätte handelt, ist grundsätzlich auch die Bezuschussung des JobTickets für Beamte möglich. In diesem Fall entscheidet die jeweilige Dienststelle, ob ein individueller Anspruch geltend gemacht werden kann.

Ist das JobTicket nur für Fahrten innerhalb des WestfalenTarifs gültig? Was ist mit Mitarbeitenden, die außerhalb des WestfalenTarif-Raums ihren Wohnsitz haben?

Das JobTicket gilt sowohl innerhalb des WestfalenTarifs als auch in den Übergangsbereichen gemäß der Tarifbestimmungen.

Wohnt ein Mitarbeitender innerhalb eines Übergangsbereiches des WestfalenTarifs, gibt es drei Möglichkeiten: Zum einen kann der Übergangsbereich als eigene Raumeinheit gekauft werden. Dabei muss diese jedoch immer mit einer westfälischen Raumeinheit kombiniert werden. Zum anderen gibt es Übergangsbereiche, die einer westfälischen Raumeinheit direkt zugeordnet und damit inkludiert sind. Der Übergangsbereich darf dann mit dem JobTicket befahren werden. Oder dieser Mitarbeiter wechselt zum Deutschland-JobTicket.

Mitarbeitende, die außerhalb des WestfalenTarif-Raums, also auch außerhalb der Übergangsgebiete des WestfalenTarifs, wohnen, können zwei JobTicket-Angebote miteinander kombinieren: ein JobTicket für den WestfalenTarif-Abschnitt und ein zusätzliches Ticket für den Abschnitt des jeweils benachbarten Verbunds. Hierzu muss mit dem jeweiligen benachbarten Verbund ebenfalls eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, das JobTicket des NRW-Tarifs zu erwerben, das zu NRW-weiten Fahrten berechtigt. Das JobTicket NRW wird zur Mindestabnahme des JobTickets im WestfalenTarif hinzugezählt.

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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