JobTicket

Vertragspartner werden

Das JobTicket ist ein Produkt des WestfalenTarifs und ab dem 01.08.2022 erhältlich. Es handelt sich dabei um ein günstiges Abonnement für Bus und Bahn, welches Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter bestellen. Um das JobTicket in Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde oder Ihrer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzubieten, müssen Sie einen Kooperationsvertrag mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) abschließen.

Der Vertragsabschluss ist ab einer Mindestabnahmemenge von fünf JobTickets möglich. Berechtigt sind hierbei alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Falls Sie noch keine fünf interessierten Mitarbeiter haben und Ihre Mitarbeiter für das JobTicket begeistern möchten, stellen wir Ihnen gerne Info- und Werbematerial zur Verfügung. Wenn sich unter Ihren Mitarbeitern bereits Besitzer eines AzubiAbos Westfalen oder eines JobTickets NRW befinden, so werden diese der Mindestabnahmemenge angerechnet.

Sie möchten zusätzlich das Deutschlandticket Job anbieten oder komplett wechseln?

 

Sie können das JobTicket mit oder ohne einen Arbeitgeberzuschuss anbieten. Ein Bezug verschiedener Varianten für Teile der Mitarbeitenden ist nicht möglich. Bei der Variante mit Arbeitgeberzuschuss, müssen Sie mindestens 16 Euro pro Ticket übernehmen. Ihr Zuschuss ist dabei nach EStG §3 Nr. 15 steuerfrei. Zusätzlich gewähren wir bei dieser Variante einen Nachlass von 9 Euro je JobTicket. Somit erhalten Ihre Mitarbeiter das ohnehin preiswerte JobTicket mit einem Rabatt von mindestens 25 Euro. Bei der Variante ohne Arbeitgeberzuschuss entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Das JobTicket ist in verschiedenen Preisstufen, für diverse Geltungsbereiche und ganztägig für beliebig viele Fahrten gültig. Zudem können Mitarbeiter ab 19 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen weitere Personen oder Fahrräder mitnehmen. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer profitieren hierbei von zahlreichen Vorteilen.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in den Kreisen Paderborn oder Höxter
  • Mindestabnahme von fünf JobTickets (inkl. AzubiAbos Westfalen und JobTickets NRW)
  • Kooperationsvertrag mit der VPH
  • Entscheidung für die Variante mit Zuschuss von mindestens 16 € oder ohne Zuschuss

Ihre Vorteile

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Klimafreundlichere Mitarbeitermobilität
  • Starkes Argument beim Employer Branding
  • Parkplatzeinsparung
  • Steuerfreier Zuschuss möglich (nach EStG §3 NR.15)
  • Sparen bei der Fahrtkostenerstattung                                                      
 

Was passiert nach dem Kooperationsvertrag?

Sie bestellen die JobTickets für Ihre Mitarbeiter bei uns. Wir senden Ihnen diese zu und Sie verteilen die Tickets an die entsprechenden Mitarbeiter. Die JobTickets rechnen wir monatlich zu Beginn des Monats per Sammelrechnung ab, somit können Sie die offenen Beträge über die Lohn-/Gehaltsabrechnung mit Ihren Mitarbeitenden verrechnen. Für Bestellungen, Änderungen und Kündigungen stellen wir Ihnen Formulare bereit.

Bei Fragen oder Anmerkungen zu Ihrem Vertrag, Tarifbestimmungen, Bestellungen, Änderungen, Kündigungen oder der Abrechnung wenden Sie sich gerne an info@vph.de oder rufen Sie uns unter 05251 390660 an.

Was tun Sie

  • Ihre Mitarbeiter mit dem bereitgestellten Informations- und Werbematerial vom JobTicket begeistern
  • Verwalten und Weiterleiten von Bestellungen, Änderungen und Kündigungen Ihrer Mitarbeiter
  • Verteilen der von Ihnen bestellten JobTickets
  • Begleichen der gebündelten Rechnung sowie Abrechnung mit Ihren Mitarbeitern (meist über die Lohnbuchhaltung)
  • Profitieren von entspannteren Mitarbeitern

Was tun wir

  • Bereitstellung von Informations- und Werbematerial für Mitarbeiter
  • Bereitstellung von Bestell-, Änderungs- und Kündigungsformularen
  • Zusendung aller bestellten JobTickets (gebündelt)
  • Rechnungsstellung aller bestellten JobTickets als Sammelrechnung
  • Beratung und Hilfestellung bei Fragen, Anliegen und Anmerkungen                                               
 

Was muss ich tun, um meinen Mitarbeitern JobTickets anzubieten?

Die Voraussetzung für das Anbieten von JobTickets ist ein Kooperationsvertrag mit der VPH. Um diesen Vertrag abzuschließen, senden Sie uns eine Mail an info@vph.de oder rufen Sie uns unter 05251 390660 an. Sie benötigen einen Sitz oder eine Niederlassung in den Kreisen Paderborn oder Höxter. Zudem muss eine Mindestabnehmemenge von fünf Tickets (inkl. AzubiAbos Westfalen und JobTickets NRW) erfüllt werden und Sie müssen sich entschieden haben, ob Sie das JobTicket mit einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 16 € oder ohne anbieten.

Wie viel kosten JobTickets?

Für Sie als Unternehmen kosten die JobTickets zunächst einmal nichts. Wenn Sie sich für die Variante mit Zuschuss entscheiden, müssen Sie mindestens 16 € von jedem JobTicket übernehmen. Nach oben ist der Arbeitgeberzuschuss nicht begrenzt. Die Kosten für Ihre Mitarbeiter können Sie den Preislisten entnehmen.

Kann ich zwischen den beiden Varianten (mit und ohne Arbeitgeberzuschuss) wechseln?

Sie können einmal pro Jahr, nach Abstimmung mit uns, zwischen den beiden Varianten wechseln.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich oder meine Mitarbeiter Fragen haben?

Fragen bezüglich des Vertrags, der Tarifbestimmungen, der Abrechnung, der Bestellungen, Änderungen oder Kündigungen können Sie an info@vph.de senden oder unter 05251 390660 erfragen. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter Fragen zu Verbindungen, Geltungsbereichen, Preisstufen, Mitnahmeregeln oder Ticketeigenschaften haben, können Sie sich gerne an die "fahr mit" - mobithek unter 05251 2930400 wenden.

Wer ist berechtigt das JobTicket zu bestellen?

Alle Mitarbeitenden eines Unternehmens können ein JobTicket bestellen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Wir erstellen monatlich eine Sammelrechnung über alle ausgestellten JobTickets, die Sie als Arbeitgeber treuhänderisch bezahlen. Der entsprechende Betrag für das JobTicket kann über die Lohnbuchhaltung eingezogen werden.

Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich bei einem Zuschuss zum JobTicket?

Zuschüsse zum Jobticket können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine pauschale Aussage zum Steuervorteil für alle Unternehmen ist nicht machbar, zudem kann über die Verkehrsunternehmen keine juristische Beratung zum Steuerrecht erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb für alle steuerrechtlichen Fragen zum Arbeitgeberzuschuss an Ihre interne Personal- und Rechtsberatung oder an einen Steuerberater, um zu prüfen, welche Möglichkeiten es in Ihrem Unternehmen gibt.

Können auch Beamte einen Zuschuss zum JobTicket bekommen?

Da es sich bei dem Zuschuss zum JobTicket um einen freiwilligen, zweckgebundenen Zuschuss zu den Kosten für Fahrten mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Dienststätte handelt, ist grundsätzlich auch die Bezuschussung des JobTickets für Beamte möglich. In diesem Fall entscheidet die jeweilige Dienststelle, ob ein individueller Anspruch geltend gemacht werden kann.

Ist das neue JobTicket nur für Fahrten innerhalb des WestfalenTarifs gültig? Was ist mit Mitarbeitenden, die außerhalb des WestfalenTarif-Raums ihren Wohnsitz haben?

Das JobTicket gilt sowohl innerhalb des WestfalenTarifs als auch in den Übergangsbereichen gemäß der Tarifbestimmungen.

Wohnt ein Mitarbeitender innerhalb eines Übergangsbereiches des WestfalenTarifs, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann der Übergangsbereich als eigene Raumeinheit gekauft werden. Dabei muss diese jedoch immer mit einer westfälischen Raumeinheit kombiniert werden. Zum anderen gibt es Übergangsbereiche, die einer westfälischen Raumeinheit direkt zugeordnet und damit inkludiert sind. Der Übergangsbereich darf dann mit dem JobTicket befahren werden.

Mitarbeitende, die außerhalb des WestfalenTarif-Raums, also auch außerhalb der Übergangsgebiete des WestfalenTarifs, wohnen, können zwei JobTicket-Angebote miteinander kombinieren: ein JobTicket für den WestfalenTarif-Abschnitt und ein zusätzliches Ticket für den Abschnitt des jeweils benachbarten Verbunds. Hierzu muss mit dem jeweiligen benachbarten Verbund ebenfalls eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Alternativ gibt es die Möglichkeit, das JobTicket des NRW-Tarifs zu erwerben, das zu NRW-weiten Fahrten berechtigt. Das JobTicket NRW wird zur Mindestabnahme des JobTickets im WestfalenTarif hinzugezählt.

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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