Unsere Abokunden erhalten anstatt der ehemaligen Papiertickets ihre Abos auf der „fahr mit“ - Karte. Die Abonnements werden digital als (((eTicket gespeichert.
Ein (((eTicket ist ein elektronischer Fahrschein und kann auf verschiedene Art und Weise ausgegeben werden, zum Beispiel als Handyticket oder auf einer Chipkarte. Auf dem Chip der Karte sind dann alle relevanten Informationen des Abonnements gespeichert. Welche dies im Detail sind, kannst du hier einsehen. Um die Echtheit eines (((eTickets zu prüfen, werden elektronische
Lesegeräte genutzt, die das (((eTicket entschlüsseln und umgehend auf ihre räumliche und zeitliche Gültigkeit prüfen. Hierfür muss die "fahr mit" - Karte lediglich an ein Prüfgerät mit dem (((eTicket-Symbol gehalten werden. Wenn das Ticket gültig ist, leuchtet ein grünes Licht. Der Busfahrer bzw. das Kontrollpersonal erhält dann ggf. noch zusätzliche Prüfhinweise, wie Name oder Alter, falls diese für die Fahrtberechtigung relevant sind.
In unserer „fahr mit“ - App erhalten Fahrgäste ebenfalls (((eTickets. Dort steht ein umfangreiches Sortiment an Einzel-, Mehrfahrten- und Zeittickets des WestfalenTarifs sowie Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs zur Auswahl. In der App wird das (((eTicket als Handyticket mit einem Barcode ausgegeben.
Mit der Einführung des (((eTickets im Hochstift senken wir die Zugangsbarrieren und tragen dazu bei den ÖPNV im Sinne einer klimafreundlichen Verkehrswende für immer mehr Menschen zum bevorzugten Verkehrsmittel zu machen.
Das (((eTicket löst langfristig nicht nur das Papierticket ab, sondern führt auch zu einer Vereinheitlichung deutscher und internationaler Mobilitätsleistungen. Die Einführung des (((eTickets basiert auf einer Initiative des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Entwicklung einer barrierearmen, international einheitlichen Mobilität wird stets vorangetrieben und die Einführung des (((eTickets Deutschland im Hochstift trägt dazu bei.
Sie müssen die Chipkarte nicht separat beantragen. Neukunden erhalten die Karte bei Abschluss eines Abonnements bei "fahr mit". Ein Abonnement können Sie hier online, mit einem dieser Bestellformulare per Post, oder in der „fahr mit“ - mobithek beantragen.
Alle Abonnements werden auf der „fahr mit“ - Karte ausgegeben.
Sie müssen die „fahr mit“ - Karte nebst einem amtlichen Lichtbildausweis zur Legitimation Ihres Abonnements mitführen. Die Chipkarte müssen Sie beim Einstieg an das elektronische Lesegerät mit dem (((eTicket-Symbol vorhalten. Die elektronischen Prüfgeräte ermöglichen es den Busfahrern sowie dem Prüfpersonal, die Gültigkeit ihres (((eTickets auf Ihrer Karte zu überprüfen.
Wenn Sie Ihre „fahr mit“ - Karte verlieren, kontaktieren Sie schnellstmöglich unsere Mitarbeiter unter der 05251 - 2930400 oder per Mail an kontakt@fahr-mit.de. Unsere Mitarbeiter werden Ihr Abonnement daraufhin umgehend sperren. Das Anfertigen Ihrer neuen Karte kann bis zu 5 Tage dauern. Sie können Ihre neue Chipkarte wahlweise in der „fahr mit“ - mobithek (Bahnhofstraße 27, 33102 Paderborn) persönlich abholen oder sich die Karte per Post zusenden lassen. Für das Anfertigen einer neuen Karte fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € an.
Das Fahren ohne eine „fahr mit“ - Karte mit gültigem (((eTicket-Abonnement kann zu einem erhöhten Beförderungsentgelt führen. Wir bitten Sie daher, sich für die Zwischenzeit, um alternative Tickets für Ihre Beförderung zu kümmern. Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter aus der „fahr mit“ - mobithek hierzu.
Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass Ihre "fahr mit" - Karte defekt ist, stellt das Prüfpersonal Ihnen ein vorläufiges erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) aus. Kontaktieren Sie daraufhin schnellstmöglich die „fahr mit“ - mobithek, um Kosten zu vermeiden.
Um Ihr Abonnement weiterzunutzen, müssen Sie die defekte Karte bei uns austauschen. Sie können die defekte Karte vor Ort in der „fahr mit“ - mobithek oder per Post abgeben. In der Zwischenzeit müssen Sie in finanzieller Vorleistung Tickets des Regeltarifs für Ihre Fahrten erwerben. Ihnen wird ein Beleg ausgehändigt, dass Ihre Chipkarte nicht lesbar war. Reichen Sie den Beleg sowie die Tickets bei uns ein. Die Erstattung der Tickets des Regeltarifs wird bei allen den Tarif verkaufenden Verkehrsunternehmen vorgenommen, sofern Sie den Defekt unmittelbar angezeigt haben.
Auf der Chipkarte wird aktuell die Produktnummer Ihrer Karte sowie die Sichtmerkmale Ihres aktuellen Abonnements aufgedruckt.
Die Einführung der (((eTicket Chipkarte bedingt keine Änderungen der Tarifbestimmungen. Die Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs inklusive aller im Hochstift ausgegebenen Tickets und Abonnements sowie Abo-AGB's inklusive Chipkarten-Besonderheiten finden Sie hier.
Ja, Sie können weiterhin AnschlussTickets sowie FahrWeiterTickets Westfalen und EinfachWeiterTickets NRW kaufen, um den Geltungsbereich Ihres Abonnements zu erweitern. Eine Kombination aus (((eTicket-Abo auf der „fahr mit“ - Karte und einem Papierticket ist problemlos möglich.
Es gelten weiterhin dieselben Mitnahmeregeln. Das (((eTicket ist kein neues Abonnement, lediglich ein elektronische Fahrscheinvariante der Abonnements. Informieren Sie sich zu den Mitnahmeregeln in den Tarifbestimmungen Ihres Abonnements.
Auf dem Chip der „fahr mit“ - Karte werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, bei einem (((eTicket mit Kundenvertrag (personalisierte Abonnements) zusätzlich Vorname und Name, Geschlecht, Geburtsjahr und -monat) verschlüsselt gespeichert. Das Verschlüsselungsverfahren wird laufend auf seine Sicherheit überprüft.
Durch die Verwendung einer Chipkarte an einem Lesegerät wird bei jedem Prüfvorgang ein Kontrolldatensatz (Datum, Uhrzeit und Haltestelle) erstellt. Dieser wird im Lesegerät kurzzeitig zwischengespeichert und dort nach der Übermittlung an das Hintergrundsystem des jeweiligen Verkehrsunternehmens direkt gelöscht. Der Kontrolldatensatz wird pseudonymisiert erstellt und in
den Hintergrundsystemen zur Gewährleistung der Systemsicherheit überprüft.
Das Verkehrsunternehmen nutzt die pseudonymen Daten ausschließlich zur Marktanalyse sowie zur Optimierung des Angebotes.
Es wird kein personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt. Auf Chipkarten des Standards „eTicket Deutschland“ werden die jeweils letzten 10 Nutzungen gespeichert. Diese können durch das Kontrollpersonal oder auf Wunsch des Kunden in den Kundenzentren der ausgebenden Stelle eingesehen und gelöscht werden.
Die Chipkarte kann elektronisch ausgelesen werden enthält dabei jedoch keine eigene Energiequelle (passiver Transponder). Die Stromversorgung des Chips erfolgt durch ein vom Prüfgerät erzeugtes elektromagnetisches Feld welches von dem auslesenden, aktiven Transponder (Kontrollgerät) ausgesendet wird. Die in der Karte rundum einlaminierte Antenne dient als Spule und zieht sich die Energie für den eingebauten Mikrochip aus dem vom aktiven Transponder erzeugten elektromagnetischen Feld.
Sie müssen die „fahr mit“ - Karte schnellstmöglich nach Ablauf Ihres Abonnements in der „fahr mit“ - mobithek abgeben.
Das Bus- oder Bahnfahren mit einer „fahr mit“ - Karte nach Ablauf des Abonnements ist gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Fahrschein und führt zu einem erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € (Stand 2023).
"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn
Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
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fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH