16.08.2022
Aktion verlängert bis zum 31.12.2022! Bis dahin dürfen Aboinhaber an Wochenenden, am Tag der Deutschen Einheit sowie in den ganzen Herbstferien mit den Liebsten ganztägig mit dem Nahverkehr durch NRW fahren.
Auch dieses Jahr haben wir zusammen mit den anderen Verkehrsbetrieben und -verbünden in NRW eine super Abo-Aktion für alle unsere Abonnenten ins Leben gerufen. 🎉
Die Aktion geht vom 01.09. bis zum 31.12.2022. Aboinhaber können in diesem Zeitraum mit Ihrem Abonnement an Wochenenden, an Feiertagen (NRW) sowie in den ganzen Herbst- und Weihnachtsferien (bis 31.12.2022) ganztägig mit dem Nahverkehr durch NRW fahren. Zudem dürfen sie an Aktionstagen, unabhängig vom Abo, vier weitere Personen (davon max. eine Person ab 15 Jahren) ganztägig mitnehmen. Anstelle von Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden. Es dürfen inklusive des Ticketinhabers bis zu zwei Personen mit jeweils einem Fahrrad fahren.
Für welche Abos gilt die Aktion?
Noch kein Abo bei uns?
Kein Problem! Selbst Aboinhaber, die ihr Abonnement im Aktionszeitraum abgeschlossen haben, können damit an den entsprechenden Tagen quer durch NRW fahren!
Alle Infos zu unseren Abos gibt es hier. Gerne beraten wir auch persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Social Media zu unserem Abo-Sortiment. Alle Kontaktinfos gibt es hier.
Mit Ihrem Abo-Ticket können Sie im Aktionszeitraum alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) in der 2. Klasse in ganz NRW nutzen.
Die Abo-Aktion gilt für alle Kunden, die ein Abonnement des WestfalenTarifs oder des NRW-Tarifs besitzen.
Die Abo-Aktion gilt vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 in folgenden Zeiträumen:
Sie können mit Ihrem Abo in den Aktionszeiträumen die Nahverkehrsmittel in ganz Nordrhein-Westfalen (geografische Grenze) sowie in einigen Übergangsbereichen nutzen – und das unabhängig vom gewählten Geltungsbereich Ihres Abos.
Die Aktion gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Die Übergangsbereiche in andere Bundesländer oder ins Ausland sind nicht eingeschlossen. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:
Niedersachsen:
Niederlande:
Belgien:
Zusätzlich sind folgende Linien in Richtung Belgien freigegeben:
Rheinland-Pfalz:
Unabhängig davon, ob eine Mitnahmeregelung bei Ihrem Abo besteht oder nicht, gilt an den Aktionstagen Folgendes: Pro Abo-Ticket dürfen inklusive Ticketinhaber:
kostenlos mitfahren. Diese Mitnahmeregelungen gelten für den gesamten Geltungsbereich der Abo-Aktion, also auch auf den ausgewählten Strecken außerhalb NRWs.
Ja, beim BI-Pass-Ticket. Hier gilt folgende Besonderheit bei der Mitnahme von Personen: Die mitgenommene Person benötigt ebenfalls einen gültigen Bielefeld-Pass – so wie regulär in der Mitnahmeregelung des Tickets festgelegt.
In Nordrhein-Westfalen gelten für die Beförderung von Fahrrädern die Beförderungsbedingungen NRW. Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Zudem haben in der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) Vorrang vor Radfahrern.
Nein, sonstige Zusatznutzen der Abos gelten auch während der Aktion nur für den Ticketinhaber im ursprünglichen Gültigkeitsbereich und nicht in ganz NRW. Dies betrifft z. B. die Fahrradmitnahme und die Möglichkeit der Nutzung der 1. Wagenklasse.
Die zeitliche Beschränkung eines Abos ist im Rahmen der Aktion aufgehoben. Sie können Ihr Abo im Aktionszeitraum ganztägig nutzen.
Nein, das FahrradAbo und der Aufpreis für die 1. Klasse sind nicht Bestandteil der Aktion. Die beiden Abos gelten ausschließlich innerhalb des gewählten Abo-Geltungsbereichs.
Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist während des Aktionszeitraums nur für den Ticketinhaber im ursprünglichen Gültigkeitsbereich möglich. Die Mitnahmeregelung der Abo-Aktion gilt NRW-weit nur für die 2. Wagenklasse.
Das Aufpreis-Abo des WestfalenTarifs für die 1. Klasse ist nicht Bestandteil der Abo-Aktion. Das heißt: Die 1. Klasse kann nur vom Abo-Inhaber im ursprünglich gewählten Geltungsbereich genutzt werden. Die Mitnahmeregelung der Abo-Aktion gilt nur für die 2. Wagenklasse.
Eine Fahrtunterbrechung ist im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen. Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Regelung der Abo-Aktion nicht mehr. Dann müssen Sie ein neues Ticket für sich und alle mitgenommenen Personen/Fahrräder lösen.
Ja, Sie dürfen mit Ihrem Abo-Ticket nach Osnabrück oder in den rheinland-pfälzischen Teil der Siegstrecke fahren, allerdings gelten die Regelungen der Abo-Aktion nicht. Für Mitreisende müssen dann ggf. Tickets gekauft werden. Die zeitliche Beschränkung Ihres Abos (z.B. 9 UhrAbo) gilt weiterhin und ist nicht aufgehoben.
Ja, Sie können weiterhin mit Ihrem Abo-Ticket in die Niederlande fahren. Allerdings gelten die Regelungen der Abo-Aktion bis auf den genannten Ausnahme-Strecken (RE 13, RE 19, Buslinien 29, SB 58, 60, 91, C7, C11, RB 51, RB 64, SB 3, 25, 33, 17 / 44, 54, 74, 350) nicht. Für Mitreisende müssen dann ggf. Tickets gekauft werden. Die zeitliche Beschränkung Ihres Abos (z.B. 9 UhrAbo) gilt weiterhin und ist nicht aufgehoben.
Nein, das Abo muss nicht vor dem Start abgeschlossen sein. Auch die Kunden, die ihr Abonnement während des Aktionszeitraums abschließen, profitieren von der Aktion. Im WestfalenTarif gilt während des Aktionszeitraums die SchnupperAbo-Aktion, bei der die Mindestvertragslaufzeit eines Abos nur drei Monate beträgt. Weitere Infos finden Sie hier.
Die Abo-Aktion gilt auch für die Verkehrsangebote wie On-Demand-Verkehre, Taxi- und Rufbusse sowie für Anruf-Sammel-Taxis in NRW. Für die Nutzung dieser Angebote fallen ggf. Zuschläge an. Diese müssen Sie ergänzend zum Abo-Ticket zahlen.
Ihr Abo-Ticket wird für die Anruf-Linien-Fahrt in ganz NRW anerkannt.
Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW immer kostenlos mit.
Nein, für Hunde werden keine Tickets benötigt, sie dürfen kostenfrei in den Nahverkehrsmitteln in NRW mitgenommen werden.
Ja, in Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) in NRW gilt weiterhin die Maskenpflicht. Es muss mindestens eine sogenannte OP-Maske getragen werden.
Mithilfe der Fahrplanauskunft können Sie Ihre Fahrt mit Bus und Bahn planen. Dazu geben Sie Start und Ziel ein, worauf Ihnen verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können Sie anklicken, um Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen zu erhalten.
"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn
Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd
fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH