Wir sagen Dankeschön, an alle unsere Abonnenten!

16.08.2022

Wir sagen Dankeschön, an alle unsere Abonnenten!

Aktion verlängert bis zum 31.12.2022! Bis dahin dürfen Aboinhaber an Wochenenden, am Tag der Deutschen Einheit sowie in den ganzen Herbstferien mit den Liebsten ganztägig mit dem Nahverkehr durch NRW fahren.

Auch dieses Jahr haben wir zusammen mit den anderen Verkehrsbetrieben und -verbünden in NRW eine super Abo-Aktion für alle unsere Abonnenten ins Leben gerufen. 🎉

Die Aktion geht vom 01.09. bis zum 31.12.2022. Aboinhaber können in diesem Zeitraum mit Ihrem Abonnement an Wochenenden, an Feiertagen (NRW) sowie in den ganzen Herbst- und Weihnachtsferien (bis 31.12.2022) ganztägig mit dem Nahverkehr durch NRW fahren. Zudem dürfen sie an Aktionstagen, unabhängig vom Abo, vier weitere Personen (davon max. eine Person ab 15 Jahren) ganztägig mitnehmen. Anstelle von Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden. Es dürfen inklusive des Ticketinhabers bis zu zwei Personen mit jeweils einem Fahrrad fahren.

 

Für welche Abos gilt die Aktion?

  • Abo & 9 UhrAbo
  • 60plusAbo
  • AzubiAbo Westfalen
  • FunAbo
  • SchülerTicket Westfalen
  • JobTicket
  • SemesterTickets NRW & regionale SemesterTickets
  • PaderTicket Basis (+) & PaderTicket Premium (+)

Noch kein Abo bei uns?

Kein Problem! Selbst Aboinhaber, die ihr Abonnement im Aktionszeitraum abgeschlossen haben, können damit an den entsprechenden Tagen quer durch NRW fahren!

Alle Infos zu unseren Abos gibt es hier. Gerne beraten wir auch persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Social Media zu unserem Abo-Sortiment. Alle Kontaktinfos gibt es hier.

 

Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden?

Mit Ihrem Abo-Ticket können Sie im Aktionszeitraum alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) in der 2. Klasse in ganz NRW nutzen.

Für wen gilt die Aktion?

Die Abo-Aktion gilt für alle Kunden, die ein Abonnement des WestfalenTarifs oder des NRW-Tarifs besitzen.

In welchem Zeitraum gilt die Aktion?

Die Abo-Aktion gilt vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 in folgenden Zeiträumen:

  • an allen Wochenenden (samstags und sonntags bis 3:00 Uhr des Folgetages): 3./4. September, 10./11. September, 17./18. September, 24./25. September, 1./2. Oktober, 8./9. Oktober, 15./16. Oktober, 22./23. Oktober und 29./30. Oktober
  • am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Allerheiligen (01. November)
  • 2. Weihnachtstag (26. Dezember)
  • in den gesamten Herbstferien in NRW (4. bis 14. Oktober)
  • in den Weihnachtsferien (NRW) bis Ende des Jahres (23. bis 31. Dezember 2022)

Wo gilt die Aktion?

Sie können mit Ihrem Abo in den Aktionszeiträumen die Nahverkehrsmittel in ganz Nordrhein-Westfalen (geografische Grenze) sowie in einigen Übergangsbereichen nutzen – und das unabhängig vom gewählten Geltungsbereich Ihres Abos.

Gilt die Aktion auch für die Übergangsbereiche, z. B nach Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, in die Niederlande oder nach Belgien?

Die Aktion gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Die Übergangsbereiche in andere Bundesländer oder ins Ausland sind nicht eingeschlossen. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:

Niedersachsen:

  • RE 60 und RB 61: Transit über Osnabrück zwischen Ibbenbüren und Bünde
  • S 10: Recke – Westerkappeln – Osnabrück
  • R 15: Ibbenbüren – Lotte – Osnabrück
  • R 16: Westerkappeln – Osnabrück
  • N 19: Ibbenbüren – Osnabrück
  • X 52: FMO – Osnabrück
  • X 80: Gronau – Bad Bentheim


Niederlande:

  • RE 13: bis Venlo Station (Venlo)
  • RE 19: bis Arnhem Centraal (Arnhem)
  • Buslinie 29: bis Venlo Station (Venlo)
  • Buslinie SB 58: bis HAN (Nijmegen/Groesbeek)
  • Buslinie 60: bis Gelderse Poort (Milligen a. d. Rijn)
  • Buslinie 91: bis Molenpoort (`s-Heerenberg)
  • Buslinie C7: bis Dinxperlo
  • Buslinie C11: bis Aalten
  • RB 51 bis Enschede
  • RB 64 bis Enschede
  • Buslinie SB 3 bis Sittard-Geleen, Sittard Station
  • Buslinie 25 bis Vaals, Busstation
  • Buslinie 33 bis Vaals, Flats
  • Buslinie 17 / 44 bis Kerkrade, Locht Crombacherstraat
  • Buslinie 54 bis Kerkrade, Bleijerheide Schummerstraat
  • Buslinie 54 bis Kerkrade, Bleijerheide Pricksteenweg
  • Buslinie 74 bis Heerlen, Avantis (alle Haltestellen im Gewerbegebiet Avantis)
  • Buslinie 350 bis Vaals, Heuvel 


Belgien:
Zusätzlich sind folgende Linien in Richtung Belgien freigegeben:

  • Buslinie 24 bis Kelmis, Bruch


Rheinland-Pfalz:

  • RB 90 und RE 9: Transit über die Siegstrecke zwischen Au (Sieg) und Niederschelden Nord

Welche Mitnahmeregelungen gelten während der Aktion?

Unabhängig davon, ob eine Mitnahmeregelung bei Ihrem Abo besteht oder nicht, gilt an den Aktionstagen Folgendes: Pro Abo-Ticket dürfen inklusive Ticketinhaber:

  • zwei Personen (Erwachsener/Kind) und bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) oder
  • zwei Personen (Erwachsener/Kind) und bis zu zwei Fahrräder


kostenlos mitfahren. Diese Mitnahmeregelungen gelten für den gesamten Geltungsbereich der Abo-Aktion, also auch auf den ausgewählten Strecken außerhalb NRWs.

Gibt es Besonderheiten bei der Mitnahmeregelung?

Ja, beim BI-Pass-Ticket. Hier gilt folgende Besonderheit bei der Mitnahme von Personen: Die mitgenommene Person benötigt ebenfalls einen gültigen Bielefeld-Pass – so wie regulär in der Mitnahmeregelung des Tickets festgelegt.

Muss ich etwas bei der Mitnahme von Fahrrädern beachten?

In Nordrhein-Westfalen gelten für die Beförderung von Fahrrädern die Beförderungsbedingungen NRW. Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Zudem haben in der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) Vorrang vor Radfahrern.

Weiten sich Zusatznutzen der Abo-Tickets ebenfalls auf ganz NRW aus?

Nein, sonstige Zusatznutzen der Abos gelten auch während der Aktion nur für den Ticketinhaber im ursprünglichen Gültigkeitsbereich und nicht in ganz NRW. Dies betrifft z. B. die Fahrradmitnahme und die Möglichkeit der Nutzung der 1. Wagenklasse.

Ich habe ein Abo mit zeitlicher Beschränkung (z. B. 9 UhrAbo) – gilt die Beschränkung auch während des Aktionszeitraums?

Die zeitliche Beschränkung eines Abos ist im Rahmen der Aktion aufgehoben. Sie können Ihr Abo im Aktionszeitraum ganztägig nutzen.

Ich habe zusätzlich zu meinem Abo ein FahrradAbo / Aufpreis für die 1. Klasse – sind die Abos Bestandteil der Aktion?

Nein, das FahrradAbo und der Aufpreis für die 1. Klasse sind nicht Bestandteil der Aktion. Die beiden Abos gelten ausschließlich innerhalb des gewählten Abo-Geltungsbereichs.

Ich habe ein Aufpreis Abo für die 1. Klasse. Können die Personen, die ich Rahmen der Abo-Aktion mitnehmen darf, auch die 1. Klasse nutzen?

Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist während des Aktionszeitraums nur für den Ticketinhaber im ursprünglichen Gültigkeitsbereich möglich. Die Mitnahmeregelung der Abo-Aktion gilt NRW-weit nur für die 2. Wagenklasse.

Ergänzend zu meinem Abo habe ich ein Aufpreis-Abo des WestfalenTarifs für die Nutzung der 1. Klasse. Können die Personen, die ich im Rahmen der Abo-Aktion mitnehmen darf, auch die 1. Klasse nutzen?

Das Aufpreis-Abo des WestfalenTarifs für die 1. Klasse ist nicht Bestandteil der Abo-Aktion. Das heißt: Die 1. Klasse kann nur vom Abo-Inhaber im ursprünglich gewählten Geltungsbereich genutzt werden. Die Mitnahmeregelung der Abo-Aktion gilt nur für die 2. Wagenklasse.

Darf ich bei der Durchfahrt über die Transitstrecken in Niedersachsen/Rheinland-Pfalz die Fahrt unterbrechen?

Eine Fahrtunterbrechung ist im Rahmen der Aktion nicht vorgesehen. Wird die Fahrt auf den zwei Transitstrecken im niedersächsischen oder rheinland-pfälzischen Teil unterbrochen, gelten die Regelung der Abo-Aktion nicht mehr. Dann müssen Sie ein neues Ticket für sich und alle mitgenommenen Personen/Fahrräder lösen.

Mein Abo gilt auch in Osnabrück oder im rheinland-pfälzischen Teil der Siegstrecke. Darf ich weiterhin dorthin fahren?

Ja, Sie dürfen mit Ihrem Abo-Ticket nach Osnabrück oder in den rheinland-pfälzischen Teil der Siegstrecke fahren, allerdings gelten die Regelungen der Abo-Aktion nicht. Für Mitreisende müssen dann ggf. Tickets gekauft werden. Die zeitliche Beschränkung Ihres Abos (z.B. 9 UhrAbo) gilt weiterhin und ist nicht aufgehoben.

Mein Abo-Ticket gilt auch für Fahrten in die Niederlande. Darf ich weiterhin dorthin fahren?

Ja, Sie können weiterhin mit Ihrem Abo-Ticket in die Niederlande fahren. Allerdings gelten die Regelungen der Abo-Aktion bis auf den genannten Ausnahme-Strecken (RE 13, RE 19, Buslinien 29, SB 58, 60, 91, C7, C11, RB 51, RB 64, SB 3, 25, 33, 17 / 44, 54, 74, 350) nicht. Für Mitreisende müssen dann ggf. Tickets gekauft werden. Die zeitliche Beschränkung Ihres Abos (z.B. 9 UhrAbo) gilt weiterhin und ist nicht aufgehoben.

Muss das Abo vor dem Start der Aktion abgeschlossen sein?

Nein, das Abo muss nicht vor dem Start abgeschlossen sein. Auch die Kunden, die ihr Abonnement während des Aktionszeitraums abschließen, profitieren von der Aktion. Im WestfalenTarif gilt während des Aktionszeitraums die SchnupperAbo-Aktion, bei der die Mindestvertragslaufzeit eines Abos nur drei Monate beträgt. Weitere Infos finden Sie hier.

Gilt die Aktion auch für On-Demand-Verkehre, Taxi- und Rufbusse sowie für AST?

Die Abo-Aktion gilt auch für die Verkehrsangebote wie On-Demand-Verkehre, Taxi- und Rufbusse sowie für Anruf-Sammel-Taxis in NRW. Für die Nutzung dieser Angebote fallen ggf. Zuschläge an. Diese müssen Sie ergänzend zum Abo-Ticket zahlen.

Gilt die Abo-Aktion auch für ALF (Anruf-Linien-Fahrt)?

Ihr Abo-Ticket wird für die Anruf-Linien-Fahrt in ganz NRW anerkannt.

Fahren Kinder kostenlos in Bus und Bahn?

Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW immer kostenlos mit.

Brauche ich ein Ticket, wenn ich meinen Hund mitnehmen möchte?

Nein, für Hunde werden keine Tickets benötigt, sie dürfen kostenfrei in den Nahverkehrsmitteln in NRW mitgenommen werden.

Gilt in Bus und Bahn in NRW weiterhin die Maskenpflicht?

Ja, in Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) in NRW gilt weiterhin die Maskenpflicht. Es muss mindestens eine sogenannte OP-Maske getragen werden.

Wie kann ich meine Fahrt vorab planen?

Mithilfe der Fahrplanauskunft können Sie Ihre Fahrt mit Bus und Bahn planen. Dazu geben Sie Start und Ziel ein, worauf Ihnen verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können Sie anklicken, um Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen zu erhalten.


























Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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