18.03.2022
Ab dem 20.03.2022 brauchen Fahrgäste keinen 3G-Nachweis mehr mitführen.
Der § 28b Absatz 5 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, der einen Beförderungsausschluss für Fahrgäste ohne aktuellen 3G-Nachweis geregelt hat, ist zum 20.03.2022 ersatzlos entfallen. Es finden keine Kontrollen mehr bezüglich des Status „getestet, geimpft oder genesen“ statt.
Weiterhin gilt jedoch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV.
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