17.12.2021
Für Fahrten im Nah- und Regionalverkehr mit Bus und Bahn gilt für Schüler und Schülerinnen in den Weihnachtsferien auch die 3G-Nachweis-Pflicht.
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt die 3G-Pflicht für den Nah- und Regionalverkehr.
Zu Schulzeiten sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die eine Schule besuchen von der Regelung ausgenommen. Aufgrund der regelmäßigen Tests in der Schule, können Schülerinnen und Schülern zu dieser Zeit ihren aktuellen Schüler-Ausweis als 3G-Nachweis mitführen. Da in den Schulferien keine Testungen durchgeführt werden, müssen Schülerinnen und Schüler vom 27.12.2021 bis zum 09.01.2022 einen aktuell gültigen 3G-Nachweis mit sich führen. Nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendlichen müssen demnach auch einen negatives offizielles und aktuelles (nicht älter als 24 Stunden) Coronatestergebnis mit sich führen.
Somit müssen in den Weihnachtsferien alle Fahrgäste, die älter als 6 Jahre sind, sicherstellen, dass Sie während jeder Fahrt einen aktuellen 3G-Nachweis mit sich führen. Als 3G-Nachweis gelten ein Impfnachweis, ein Genesungsnachweis oder ein Testnachweis, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf. Testnachweise müssen seitens offiziell anerkannter Teststellen ausgestellt werden. Die Nachweise gelten nur im Zusammenhang mit dem Personalausweis.
Personen, die keinen aktuellen 3G-Nachweis erbringen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sicherheitsteams überprüfen die Einhaltung der 3G-Regel sowie der Maskenpflicht. Bei Nichteinhaltung müssen die betroffenen Fahrgäste an der nächsten Haltestelle das Fahrzeug verlassen.
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