3G-Nachweis-Pflicht für Fahrten im Nah- und Regionalverkehr mit Bus und Bahn ab dem 24.11.2021

22.11.2021

3G-Nachweis-Pflicht für Fahrten im Nah- und Regionalverkehr mit Bus und Bahn ab dem 24.11.2021

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt die 3G-Pflicht für den Nah- und Regionalverkehr.

Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde eine 3G-Pflicht für den Nah- und Regionalverkehr eingeführt. Fahrgäste müssen sicherstellen, dass Sie während jeder Fahrt einen aktuellen 3G-Nachweis mit sich führen. Als 3G-Nachweis gelten ein Impfnachweis, ein Genesungsnachweis oder ein Testnachweis, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf. Testnachweise müssen seitens offiziell anerkannter Teststellen ausgestellt werden. Die Nachweise gelten nur im Zusammenhang mit dem Personalausweis.

Personen, die keinen aktuellen 3G-Nachweis erbringen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Sicherheitsteams überprüfen die Einhaltung der 3G-Regel sowie der Maskenpflicht. Bei Nichteinhaltung müssen die betroffenen Fahrgäste an der nächsten Haltestelle das Fahrzeug verlassen.

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder und Jugendliche, die eine Schule besuchen und Kinder unter sechs Jahren. Aufgrund der regelmäßigen Tests in der Schule, können Schülerinnen und Schülern Ihren aktuellen Schüler-Ausweis als 3G-Nachweis mitführen.

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"fahr mit" - mobithek
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