ÖPNV-Nutzung: Auch weiterhin ausschließlich mit FFP2-Maske.

27.05.2021

ÖPNV-Nutzung: Auch weiterhin ausschließlich mit FFP2-Maske.

(update am 10.6.2021) Die sinkenden Inzidenzwerte werden auch im Hochstift in den nächsten Tagen zahlreiche Lockerungen und Öffnungen für Einzelhandel, Gastronomie, Sport und Kultur ermöglichen. Jedoch gilt nach aktueller Version der Corona-Schutzverordnung NRW, unabhängig vom Inzidenzwert, bis auf Weiteres: in Bus und Bahn, auf Bahnhöfen und an Haltestellen müssen FFP2-Masken oder virenfilternde Masken der Standards KN95, N95 getragen werden. Das gilt für alle Altersklassen, ausgenommen sind lediglich Kinder unter 6 Jahren, sie sind und bleiben weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder bis einschließlich 15 Jahren gibt es eine Lockerung: sie dürfen, wenn ihnen FFP2-Masken oder Masken der Standards KN95, N95 nicht passen, auf OP-Masken oder andere medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen zurückgreifen.

Sollten sich aktuell Änderungen oder Anpassungen bei der Maskenpflicht im ÖPNV ergeben, dann halten wir Sie hier auf dem Laufenden. Aktuelle Infos gibt es auch bei der "fahr mit" - mobithek unter 05251-2930400.

Die Verkehrsbetriebe bitten um Verständnis und appellieren an ihre Fahrgäste, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten.

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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