Lockerung bei der Maskenpflicht an Bahnsteigen und Haltestellen

31.08.2021

Lockerung bei der Maskenpflicht an Bahnsteigen und Haltestellen

Die Pflicht zum Tragen von Masken an Bahnsteigen und Haltestellen ist weitestgehend aufgehoben.

Ab sofort ist die Maskenpflicht an Bahnsteigen und Haltestellen aufgehoben, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. In Bus und Bahn, so wie in allen geschlossen Räumen des öffentlichen Personenverkehrs, z. B. Bahnhofsgebäude, Wartehallen und Kundenzentren, gilt selbstverständlich weiterhin die Pflicht zum Tragen des aktuell vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutzes.

Die aktuell geltenden Corona-Regeln für den ÖPNV im Hochstift finden Sie immer hier.

Weitere Infos gibt es bei der "fahr mit"-mobithek unter Tel. 05251-2930400.

Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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