ÖPNV-Nutzung nur noch mit FFP2-Maske.

26.04.2021

ÖPNV-Nutzung nur noch mit FFP2-Maske.

Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW beinhaltet eine Anpassung beziehungsweise Verschärfung bei der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, darauf weist die Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter hin. So müssen in Bus und Bahn, auf Bahnhöfen und an Haltestellen ab sofort FFP2-Masken oder virenfilternde Masken der Standards KN95, N95 getragen werden. Die bisher akzeptierten sogenannten OP-Masken sind nicht mehr ausreichend und erlaubt.

Für Kinder unter 6 Jahren besteht diese Regel nicht, sie sind von der Maskenpflicht befreit. Bis zum 14. Geburtstag gilt: sollte keine der oben genannten Maskentypen in geeigneter Größe oder Passform vorliegen, so darf ersatzweise auch eine OP- oder Alltagsmaske getragen werden. Die Verkehrsbetriebe bitten um Verständnis und appellieren an ihre Fahrgäste, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten.

Notbremse für den Kreis Paderborn hat keine Auswirkungen auf das Fahrplanangebot:

Die Verkehrsbetriebe im Hochstift, vereint unter dem Dach der Marke „fahr mit“, fahren mit ihren Bussen, wie gewohnt, regulär nach Fahrplan. Auch die Ausgangssperre hat keine Auswirkungen auf das Fahrplanangebot. „Wir müssen Berufstätigen weiterhin eine sichere Beförderung von und zur Arbeit gewährleisten, auch während der Ausgangssperre“, sagt Udo Wiemann, der Geschäftsführer der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter. 

Weitere Informationen gibt es bei der „fahr mit“- mobithek unter Tel. 0 52 51 - 29 30 400.


Anschrift

"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

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