+++ Update 17.01.2023: NRW hebt die Maskenpflicht im Nahverkehr zum 1. Februar auf. Im bundesweiten Fernverkehr wurde ebenfalls das Ende der Maskenpflicht beschlossen. Diese entfällt ab dem 2. Februar.
+++ Update 18.03.2022: 3G-Pflicht entfällt
+++ Update 01.09.2021: Lockerung bei der Maskenpflicht an Bahnsteigen und Haltestellen
+++ Update 14.06.2021: Lockerung bei der Maskenpflicht im ÖPNV: Ab jetzt wieder mit medizinischer Maske für alle.
Im Hochstift gilt wieder das reguläre Fahrplanangebot für Bus und Bahn.
Die Linien des PaderSprinters fahren ab dem 17.03.2022 bis auf Weiteres gemäß eines Sonderfahrplans.
Alle aktuellen Verbindungen finden Sie in der elektronischen Fahrplanauskunft.
Die aktuellen Fahrpläne zum Download finden Sie hier.
Im öffentlichen Personenverkehr besteht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken). Wir bitten Sie den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen sowie in Gebäuden des öffentlichen Personenverkehrs, wie z. B. Bahnhöfe, Wartehallen, Reisezentren und Unterführungen, zu tragen. An Bahnsteigen, Haltestellen und vollverdachten Stationen muss keine Maske getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Für Kinder bis einschließlich 13 Jahren gibt es eine Lockerung: sie dürfen, wenn ihnen medizinische Masken nicht passen, auf sogenannte Alltagsmasken zurückgreifen.
Wir bitten um Verständnis, dass zur Einhaltung der Sicherheitsregeln, bei Verstößen das Hausrecht geltend gemacht wird. Mund-Nasen-Schutz-Verweigerer werden zur Wahrung der Sicherheit der Allgemeinheit des Fahrzeuges/des Bahnhofs verwiesen.
In der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der seit dem 04.05.2020 gültigen Fassung steht in § 12, dass Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen untersagt sind. Davon ausgenommen ist laut der Rechtsverordnung aber ausdrücklich die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Des Weiteren steht in § 12a, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist, aber auch von dieser Regelung ist der öffentliche Nahverkehr ausgenommen.
Dass der öffentliche Personennahverkehr von den oben genannten Regelungen ausgenommen ist, bedeutet natürlich nicht, dass wir nicht trotzdem alles versuchen, um die allgemein geltenden Hygienevorschriften in unseren Bussen und Bahnen bestmöglich umzusetzen. In unseren Fahrzeugen gilt daher prinzipiell, dass unsere Fahrgäste bitte dort genügend Abstand zu anderen Fahrgästen einhalten, wo es ihnen möglich ist. Da aber nicht in allen Situationen im Bus ein Abstand von 1,5 Metern sichergestellt werden kann, appellieren wir dringend an die Eigenverantwortung unserer Fahrgäste. Dazu zählt z. B. sich eigenständig mit Desinfektionsmitteln auszustatten, regelmäßig die Hände zu waschen oder die Busse möglichst ohne Fahrrad zu nutzen, denn das schafft Platz für andere Fahrgäste.
Um für unsere Fahrgäste das Risiko einer Ansteckung mit dem Virus zu minimieren, führen wir täglich Intensivreinigungen in den Bussen und Bahnen im Hochstift durch und desinfizieren zusätzlich die Haltestangen, Fahrscheinautomaten und Fahrerarbeitsplätze.
Außerdem werden die Busse möglichst an jeder Haltestelle durch unser Fahrpersonal gelüftet, um so das Risiko einer Infektion ebenfalls zu minimieren.
Bitte beachten Sie, dass Ihre persönliche Handhygiene die wichtigste Präventionsmaßnahme bleibt.
In Abstimmung mit dem Land NRW werden folgende Empfehlungen für die Fahrt mit Bus & Bahn zur Schule bereit gestellt:
Nein, es besteht keine 3G-Pflicht.
Ja, ab dem 04.03.2022 können Fahrgäste den NachtExpress und den Nachtbus wieder nutzen.
"fahr mit" - mobithek
Bahnhofstr. 27
33102 Paderborn
Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
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fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH