Schülertickets

Berechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten über die Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) ein Ticket für ihren Schulweg. Die Bestellung erfolgt durch den jeweiligen Schulträger.

Derzeit bestellen alle Schulträger in den Kreisen Paderborn und Höxter das Deutschlandticket Schüler für ihre anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen nicht nur für den Schulweg, sondern auch in ihrer Freizeit deutschlandweit nutzen.

Zum Start des neuen Schuljahres gibt es wieder das „ElternKindTicket“, um gemeinsam den Schulweg zu üben.

Mädchen und Junge vor Bus
 

Dein Ticket ist weg?

Berechtigung

Wer ist berechtigt ein kostenloses Deutschlandticket Schüler zu erhalten?

Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung

  • in der Primarstufe mehr als 2 km,
  • in der Sekundarstufe I sowie der Klasse 10 am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km

beträgt.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zu-schuelerfahrkosten-und-schuelerticket

An wen wende ich mich, wenn mir ein Ticket zusteht?

Über die Anspruchsberechtigung für ein Schülerticket entscheidet der jeweilige Schulträger. Bei Fragen zur Anspruchsberechtigung oder zur Beantragung eines Schülertickets sind das Schulsekretariat oder der zuständige Schulträger die richtigen Ansprechpartner.

Die Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) bearbeitet die Ticketbestellungen im Auftrag der Schulträger, entscheidet jedoch nicht über die Anspruchsberechtigung.

Wie erhalte ich mein Ticket?

Nach der Bestellung durch den zuständigen Schulträger wird das Ticket von der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) erstellt. Die Chipkarte wird anschließend per Post an die Schule versandt. Informationen zur Ausgabe des Tickets erteilt die jeweilige Schule. Bei Fragen zum Verbleib eines bestellten Tickets ist zunächst das Schulsekretariat zu kontaktieren.

Da die Verteilung der Deutschlandtickets Schule zu Beginn eines neuen Schuljahres je nach Schule unterschiedlich organisiert wird, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das Ticket am ersten Schultag noch nicht vorliegt. Auf der Hinfahrt am ersten Schultag nach den Sommerferien verzichten die Verkehrsunternehmen in der Regel auf die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts. Sollte dennoch ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt werden, kann dieses nach Erhalt des Deutschlandtickets Schule nachträglich aufgehoben werden.

Die konkreten Abläufe bei der Ticketverteilung werden von den Schulen festgelegt und können daher unterschiedlich ausfallen.

Wie erhalte ich ein Ticket wenn ich nicht berechtigt bin?

Besteht kein Anspruch auf ein Schülerticket und wird keine Bezuschussung durch den Schulträger gewährt, kann der öffentliche Nahverkehr mit den regulären Ticket- und Abonnementangeboten genutzt werden.

Informationen zu den verfügbaren Tickets und Abonnements im Hochstift sowie zu den aktuellen Preisen sind hier zu finden.

Wer entscheidet welches Ticket ich erhalte?

Der jeweilige Schulträger entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die wirtschaftlichste Form der Schülerbeförderung und damit auch über das auszugebende Ticket. Derzeit bestellen alle Schulträger in den Kreisen Paderborn und Höxter das Deutschlandticket Schüler. Alternativ steht grundsätzlich auch das SchulwegTicket zur Verfügung. Die Bestellung der Tickets erfolgt durch die Schulträger bei der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH).

Wann endet die Berechtigung?

Die Berechtigung für ein Schülerticket und damit auch die Gültigkeit des Tickets endet grundsätzlich mit dem Verlassen der Schule. Dabei spielt die Art des Schulabgangs keine Rolle. Dies gilt beispielsweise bei einem Schulabschluss, einem Schulwechsel oder einem vorzeitigen Schulaustritt.

Auch bei einem Umzug kann die Anspruchsberechtigung entfallen. Maßgeblich ist in diesem Fall die Entfernung zwischen Wohnort und Schule. Liegt diese unter den in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Entfernungsgrenzen, besteht kein Anspruch auf ein Schülerticket.

Ticketeigenschaften

Welche Verkehrsmittel darf ich mit dem Ticket nutzen?

Es können deutschlandweit alle Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress in der 2. Klasse genutzt werden. Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain, Flixbus) gilt das Deutschlandticket Schüler nicht.

Wann ist das Tickets gültig?

Das Deutschlandticket Schule ist ganztägig gültig und kann daher nicht nur für Fahrten zur Schule, sondern auch in der Freizeit genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Fahrten zu Freunden, zum Sportverein oder zu anderen Freizeitaktivitäten.

Darf ich das Ticket auch in den Ferien nutzen?

Das Deutschlandticket Schule gilt auch während der Ferien, sofern der Schulbesuch nach den Ferien an derselben Schule fortgesetzt wird.

Bei einem Schulwechsel oder wenn die Schule vor den Ferien verlassen wurde, endet die Berechtigung mit dem Ende des Schulbesuchs. In diesen Fällen ist das Ticket während der Ferien nicht mehr gültig.

Schulverkehr

Wo finde ich Informationen zum Fahrplan?

Die elektronische Fahrplanauskunft ist der einfachste Weg, um die beste Verbindung mit Bus und Bahn zu finden. Dafür müssen lediglich Start und Ziel sowie Datum und Uhrzeit eingegeben werden. Insbesondere die Uhrzeit ist für eine korrekte Auskunft wichtig, da spezifische Schulbusse nur zu schulrelevanten Zeiten verkehren (nicht in den Ferien sowie außerhalb der Schulanfangs- und -endzeiten). Schülerinnen und Schüler dürfen mit ihrem Deutschlandticket Schüler jedoch sämtliche Bus- und Bahnverbindungen des Nahverkehrs nutzen. Die elektronische Fahrplanauskunft ist auch in den gängigen regionalen ÖPNV-Apps vorhanden. 

Alternativ stellen die Verkehrsunternehmen auf ihren Webseiten die Fahrpläne der von ihnen betriebenen Bus- und Bahnlinien bereit. Spezielle Schulverkehrslinien in den Kreisen Paderborn und Höxter werden von HochstiftBewegt organisiert.

An wen wende ich mich, wenn ich mit dem aktuellen Fahrplan unzufrieden bin?

Für die Planung des regionalen Busverkehrs ist HochstiftBewegt zuständig. Der PaderSprinter verantwortet den Stadtverkehr in Paderborn, und für den Schienenverkehr ist der NWL zuständig. Die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten findest du auf den entsprechenden Webseiten.

Mein Bus/meine Bahn verspätet sich regelmäßig, an wen wende ich mich?

Beschwerden sowie Lob zum regionalen Busverkehr kannst du an HochstiftBewegt richten. Für den Stadtverkehr in Paderborn ist der PaderSprinter zuständig, und für den Schienenverkehr wendest du dich an den NWL. Die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten findest du auf den entsprechenden Webseiten.

Anschrift

Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH
Rolandsweg 80
33102 Paderborn

Kontakt

Tel.: 0 5251 - 29 30 400
Fax: 0 5251 - 29 30 4034
kntktfhr-mtd

 

fahr mit ist eine Marke der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH

 

Alle Aktionen und Neuigkeiten auch auf unseren Social Media Kanälen:

Instagram Icon
FB Icon